Gesellschafts‑ und Handelsrecht
Das Gesellschafts‑ und Handelsrecht ist für Unternehmen, ob in Form von Kapital‑ oder Personengesellschaften, besonders wichtig. Dies gilt auch, wenn Unternehmen grenzüberschreitend tätig sind. Etwa die falsche Wahl der Gesellschaftsform oder unwirksame Vertragsklauseln können zu erheblichen finanziellen Verlusten führen. Weiterhin unterliegen Handelsgeschäfte unter Kaufleuten besonderen Regelungen. So erlangen Provisionsfragen oder Abfindungsansprüche eine immer größere wirtschaftliche Bedeutung. Wir wollen sie vor solchen Gefahren bewahren.
Typische Felder unserer Tätigkeit sind:
Wahl der Rechtsform
- Neu‑ und Umgründung sowie Übernahme
- Haftung, Steuer, Kapitalerhaltung, Arbeitsrecht
Gesellschafterstreitigkeiten
- Gesellschafterauseinandersetzungen
- Gesellschafts‑ und Organrechte
- Rechte, Pflichten und Haftung des Geschäftsführers
- Rechte, Pflichten und Haftung von Aufsichtsorganen
Unternehmenssicherung
- Krisenmanagement, Liquidation
- Insolvenzberatung
- Gläubigerschutz
- Unternehmensnachfolge, Übernahme
Ansprüche aus Handelsgeschäften
- Handelskauf, Gewährleistung, Leistungsstörungen
- Produkt‑ und Herstellerhaftung
- Handelsvertreterrecht
- Vertragshändlerrecht
- Spedition‑ und Frachtrecht
Links zum Thema:
Unsere Ansprechpartner:
Dr. Paul H. Klickermann |
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