Deutsch-polnischer Rechtsverkehr

 

 

Um unsere Mandanten optimal betreuen zu können, eröffnete Rechtsanwalt Kai Hussmann eine eigene Zweigstelle in Breslau/Polen. Wir arbeiten mit erfahrenen Spezialisten in Polen zusammen und beraten im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sowohl in‑ und ausländische Unternehmen als auch Privatpersonen in Deutschland und Polen.
 
Schwerpunkte unserer Tätigkeit im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr sind: 
  • Gesellschaftsrecht

Wir beraten Sie hinsichtlich der passenden Rechtsform für Ihre unternehmerischen Tätigkeiten. Wir unterstützen Sie bei der Gründung, der laufenden Tätigkeit und bei der Wahrnehmung Ihrer Gesellschafterrechte. Wir helfen Ihnen bei der Beschlussfassung und erstellen die dazu notwendigen Unterlagen in der jeweils erforderlichen Sprache.
 
  • Handelsrecht und internationale Vertragsgestaltung

Wir beraten Sie bei Vertragsabschlüssen aller Art mit Ihren Geschäftspartnern aus Polen und unterstützen Sie bei der vertraglichen Bestimmung des anzuwendenden Rechts oder bei der Vereinbarung eines Gerichtsstandes.
 
  • Immobilienrecht

Wir unterstützen Sie beim Erwerb von Immobilien. Im Rahmen der Kreditsicherung beraten wir Sie hinsichtlich der Reichweite der Haftung wie auch in Bezug auf die Verwertung bestehender Immobiliarsicherheiten.
 
  • Arbeitsrecht

Wir erstellen Arbeits‑ und Geschäftsführerverträge. Wir beraten Sie bei Auseinandersetzungen und helfen bei den notwendigen Genehmigungen.
 
  • Prozessvertretung

Wir führen Prozesse in Deutschland und unterstützen polnische Kollegen bei der Prozessführung für unsere Mandanten in Polen:
 
 

Kontakt Polen:

 

Rechtsanwalt Kai Hussmann

ul. Kuźnicza 57⁄58/7

50–138 Wrocław

 

Tel:      0048 71 723 4863

Fax:     0048 71 734 5358

Email: hussmann@kpa.biz

Unser Ansprechpartner:

Foto von Kai Hußmann
Kai Hussmann