Bankrecht
Das Bankrecht ist aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir nutzen unser hierdurch erworbenes Wissen und unsere Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Banken und Unternehmen unter Beobachtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen. Die sich hieraus ergebenden Veränderungen setzen wir zeitnah um.
Typische Felder unserer Tätigkeit sind:
Bankvertragsrecht
- Zahlungsverkehr und Kontoführung
- Darlehensrecht und Verbraucherverträge
- Leasing und Factoring
- Scheck‑ und Wechselrecht
Anlegerrecht
- Börsenrecht, Aktienrecht
- Prospekthaftung
- Risiken bei Kapitalanlageberatung
Kreditsicherungsrecht
- Bürgschaften, Mithaft, Garantie
- Grundschulden und Hypotheken
- Sicherungsabtretungen, Pfandrechte
- professionelle Sicherheitenverwertung
Bankrecht bei Insolvenz des Kunden
- Sanierungsversuche, Sanierungskredite, Rating
- Beratung und Vertretung bei Insolvenzen
- Haftungsrisiken, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtung
- Sicherheitenverwertung in der Insolvenz
Öffentlich-rechtliche Pflichten der Kreditinstitute
- KWG, MAK, UWG, Bankenaufsicht
Unsere Ansprechpartner:
Dr. Wolfgang Petereit |
Karl Otto Armbrüster |
Kai Hussmann |
Victoria Gehring |
Dr. Christian Doll |
![]() Matthias Beyer |
![]() Petra Besier |
![]() René Pager |
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