Bankrecht

Das Bankrecht ist aufgrund unserer langjährigen Tätigkeit in diesem Bereich einer der Schwerpunkte unserer Kanzlei. Wir nutzen unser hierdurch erworbenes Wissen und unsere Erfahrung bei der Beratung und Vertretung von Banken und Unternehmen unter Beobachtung der wirtschaftlichen und rechtlichen Entwicklungen. Die sich hieraus ergebenden Veränderungen setzen wir zeitnah um.

Typische Felder unserer Tätigkeit sind:

Bankvertragsrecht

  • Zahlungsverkehr und Kontoführung
  • Darlehensrecht und Verbraucherverträge
  • Leasing und Factoring
  • Scheck‑ und Wechselrecht

Anlegerrecht

  • Börsenrecht, Aktienrecht
  • Prospekthaftung
  • Risiken bei Kapitalanlageberatung

Kreditsicherungsrecht

  • Bürgschaften, Mithaft, Garantie
  • Grundschulden und Hypotheken
  • Sicherungsabtretungen, Pfandrechte
  • professionelle Sicherheitenverwertung

Bankrecht bei Insolvenz des Kunden

  • Sanierungsversuche, Sanierungskredite, Rating
  • Beratung und Vertretung bei Insolvenzen
  • Haftungsrisiken, Gläubigerbenachteiligung, Anfechtung
  • Sicherheitenverwertung in der Insolvenz

Öffentlich-rechtliche Pflichten der Kreditinstitute

  • KWG, MAK, UWG, Bankenaufsicht

Unsere Ansprechpartner:

Foto von Dr. Jur. Wolfgang Petereit
Dr. Wolfgang Petereit
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Karl Otto Armbrüster
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Kai Hussmann
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Victoria Gehring
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Dr. Christian Doll
 Foto von Matthias Beyer
Matthias Beyer
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Petra Besier
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René Pager